Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes ist:

BREAK and FIX GmbH

c/o ARTUS Unternehmensberatung

Stubenring 24

A-1010 Wien

Firmenbuch: FN 605678 d

UID: ATU79559149

FB Gericht: Wien

datenschutz@breakandfix.at

+43 720 176 400 80

Die Break and Fix GmbH (im Folgenden BNF genannt) mit Sitz in 1010 Wien, Stubenring 24, betreibt eine E-Commerce Plattform über die deren Kunden Wartungsverträge für deren IT-Infrastruktur (Server-, Storage- und Netzwerkkomponenten) beschaffen können.

Bei Nutzung der Plattform und Kauf einer Leistung werden automatisch die AGB, die jederzeit unter www.breakandfix.at/agb abrufbar sind, als Vertragsbestandteil akzeptiert. BNF ist berechtigt, die vorliegenden AGB ohne vorherige Zustimmung der Kunden jederzeit zu ändern, bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift entsprechend anzupassen.

Die gegenständliche Leistung der BNF besteht in der Vermittlung und Beauftragung eines geeigneten Hardwarewartungs-Dienstleisters, der für die jeweilige Region und den geforderten Service Level die Leistung erbringt. Der Kunde hat keinen Einfluss auf die Auswahl des Sub- bzw. Partnerunternehmens.

Im Rahmen des Wartungsvertrages werden folgende Leistungen erbracht:

  • Problem Diagnose
  • Vollwartung vor Ort inkl. Arbeits- und Reisezeit
  • inkl. Ersatzteile und Vor-Ort Austausch

Schadensansprüche des Kunden sind jedenfalls ausgeschlossen, insofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und ausschließlich die Dienstleistungen im Sinne dieser AGB betreffen. Für Schäden, die aufgrund von Produktfehlern oder Ähnlichem im Zuge der Wartung entstanden sind, haftet der Kunde.

Die Vertragsdauer zwischen BNF und dem Kunden beträgt in der Regel 12 Monate.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. BNF kann diesen Vertrag vorzeitig (mit sofortiger Wirkung) insbesondere aufgrund folgender Gründe ohne Einhaltung einer (weiteren) Nachfrist kündigen:

  • Falls der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt.
  • Der Kunde gegen eine Bestimmung dieser AGB, gegen Rechte Dritter, das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt.

Mit Beendigung dieses Vertrages werden sämtliche Forderungen von BNF gegen den Kunden fällig, soweit sie nicht bereits fällig sind.

BNF ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Vereinbarungen mit den Kunden jederzeit und ohne Zustimmung der Kunden auf ihren jeweiligen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Vereinbarungen der Kunden mit BNF auf ihre jeweiligen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BNF.

Mitteilungen, die in diesen AGB oder im Gesetz vorgesehen sind, gelten an dem Tag als zugegangen, an dem diese an der von den Vertragspartnern zuletzt schriftlich angegebenen Adresse einlangen. Eine Änderung der Adresse muss dem anderen Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt werden und wird zwei Wochen nach dem Eintreffen an der Adresse des anderen Vertragspartners wirksam.

Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen (insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des IPRG) anzuwenden.

Erfüllungsort ist Wien. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle sich aus der Vertragsbeziehung im Sinne dieser AGB ergebenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien unterliegen.

Der Kunde verzichtet auf das Recht, den abgeschlossenen Vertrag gemäß diesen AGB wegen Irrtums anzufechten.

Ist eine Bestimmung dieser AGB, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragsparteien insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.